Bezeichnet die Möglichkeit vorzeitiger Nutzung von Emissionsberechtigungen, d. h. Emissionsberechtigungen zukünftiger Zuteilungsperioden werden bereits in der Gegenwart verwendet. Borrowing stellt den Gegensatz zum Banking dar. Das Borrowing zwischen den Zuteilungsperioden ist im Kyoto-Protokoll nicht erlaubt und auch beim europäischen Emissionshandel nicht vorgesehen. Borrowing kann so zwar nicht zwischen den Zuteilungsperioden, jedoch zwischen den einzelnen Jahren einer Zuteilungsperiode stattfinden.