Richtlinie 2003/87/EG der Europäischen Union. Auf Basis des Kyoto-Protokolls führte die Europäische Union in ihren Mitgliedsstaaten im Jahre 2005 eines der dort genannten flexiblen Klimaschutzinstrumente ein. Der Emissionshandel wird durch die EHRL auf der Ebene der Unternehmen im Gemeinschaftssystem der EU eingeführt. Der Aufbau eines Handelssystems für Unternehmen mit ihren dazugehörigen Pflichten zur Emissionsminderung ist ein Instrument für die Annex-B-Länder zur Erfüllung ihrer eigenen Reduktionsverpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll.