Emissionshandel
Das Kyoto-Protokoll zum Schutze des Klimas sieht vor, dass die Industriestaaten die CO2-Emissionen untereinander handeln können. Dazu wird im Jahr 2005 ein EU-internes Emissionshandelssystem eingeführt. Danach wird energieintensiven Unternehmen wie Chemie- und Papierfabriken, Kraftwerken, metallverarbeitenden Betrieben etc. die Berechtigung für eine bestimmte CO2-Emissionsmenge erteilt. Produzieren die Unternehmen mehr CO2 als ihnen zugeteilt wurde, müssen sie entweder ihre Anlagen verbessern oder Emissionsrechte dazukaufen. Produzieren sie weniger CO2 als sie eigentlich dürften, können sie die überschüssigen Berechtigungen auf dem freien Markt verkaufen.

 

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