Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Energieeinsparverordnung, die am 1. Februar 2002 in Kraft trat,


• fasst die bisherige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung (Gebäude, Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung) zusammen;


• erhöht das Anforderungsniveau bei Neubauten gegenüber dem bisherigem Standard um etwa 30 Prozent;


• legt die neuesten europäischen und deutschen technischen Normen zugrunde;


• passt die Anforderungen an Altbauten dem technischen Fortschritt an und


• erhöht des Weiteren durch Ausweitung der Anwendungsbereiche für den Energie- und Wärmebedarfsausweis die Transparenz für Gebäudeeigentümer und Mieter.

 

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