Die Energieeinsparverordnung, die am 1. Februar 2002 in Kraft trat,
• fasst die bisherige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung (Gebäude, Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung) zusammen;
• erhöht das Anforderungsniveau bei Neubauten gegenüber dem bisherigem Standard um etwa 30 Prozent;
• legt die neuesten europäischen und deutschen technischen Normen zugrunde;
• passt die Anforderungen an Altbauten dem technischen Fortschritt an und
• erhöht des Weiteren durch Ausweitung der Anwendungsbereiche für den Energie- und Wärmebedarfsausweis die Transparenz für Gebäudeeigentümer und Mieter.