Energiewirtschaft
Der Begriff Energiewirtschaft umschreibt alle Einrichtungen und Handlungen von Menschen und Institutionen mit dem Ziel, die Versorgung von Privat-Haushalten und Betrieben aller Art mit Energie aus Energie-Gasen (zum Beispiel Wasserstoff, Stadtgas oder Erdgas), aus flüssigen Kraftstoffen oder aus elektrischem Strom sicherzustellen.


Er umfasst u. a. die Themenbereiche Energiegewinnung, Energiespeicherung, Energietransport, Energiehandel, Vertrieb und Abrechnung von Energie, sowie die Versorgungssicherheit.


Träger der Energiewirtschaft sind vorrangig die Erdölindustrie sowie die Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitätswirtschaft, Gaswirtschaft und Fernwärmewirtschaft. Seit einigen Jahren werden im Rahmen der staatlichen Förderung einer Energiewirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien private Haushalte beteiligt (Erneuerbare-Energien-Gesetz).

 

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