Konzessionsabgabe
Energieversorger, die Stromleitungen zu den Endverbrauchern verlegen und betreiben wollen, müssen hierfür an die jeweiligen Städte und Gemeinden Gebühren zahlen - so genannte Konzessionsabgaben. Besaß bislang nur der örtliche Stromversorger - wie z. B. die Stadtwerke - das alleinige Leitungsnutzungsrecht, so haben nun im liberalisierten Strommarkt alle Stromanbieter das Recht auf Durchleitung. Den hierfür an die Gemeinde zu entrichtenden Betrag schlägt der Versorger auf das Durchleitungsentgelt auf.

 

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