1. Begriff: Der an der Börse amtlich durch einen Kursmakler festgestellte Marktpreis für fungible Wertpapiere, Devisen (Wechselkurs) oder Waren. Bei Wertpapieren ist zwischen der Kursnotierung (in Prozent des Nominalbetrags) und der Stücknotierung zu unterscheiden. - Vgl. auch Notierungen an der Börse, Kursfeststellung. - 2. Arten: a) Kassakurs: für im Kassamarkt abgeschlossene Geschäfte; zu unterscheiden: (1) Einheitskurs (Kassakurs i. e. S.): vom Kursmakler für jedes Papier täglich festgesetzter, offizieller K. aller zum amtlichen Handel zugelassenen Papiere; der Börsenmakler hat diesen so festzusetzen, daß die Umsätze maximiert werden; (2) variabler K. (fortlaufender K., Schwankungs-K.): für bestimmte Papiere fortlaufend notierter K.; die Geschäfte werden individuell zu unterschiedlichen Preisen ermittelt. b) Terminkurs: (variabler) K. für erst später zu erfüllende Geschäfte (Termingeschäfte). - 3. Kursbildung: Die Höhe des K. ist abhängig von den Vorgängen auf Geld- und Kapitalmarkt, Veränderung von Angebot und Nachfrage des betreffenden Papiers oder einer Wertpapiergattung, sowie von politischen Ereignissen und psychologischen Faktoren.