Natürliche oder juristische Person oder Erwerbsgesellschaft, die Elektrizität in Gewinnabsicht verkauft. Stromhändler beziehen von inländischen oder ausländischen Stromerzeugern Energie und tragen als Partner des Kunden dafür Sorge, dass der angeforderte Strom an den Abnahmestellen zur Verfügung steht. Im Gegensatz zu Stromhändlern kaufen sie den Strom erst auf eigene Rechnung und suchen dann die Abnehmer.