18.03.2025
EU-Aktionsplan: Günstigere Energie, stärkerer Handelsschutz, reformierter CO₂-Grenzausgleich
Die EU-Kommission will die Stahl- und Metallindustrie mit einem neuen Aktionsplan wettbewerbsfähiger machen.

Quelle: enerNEWS-Partner EURACTIV

Geplanten Maßnahmen sollen günstigere Energie, einen reformierten CO₂-Grenzausgleich und mehr Handelsschutz schaffen. Euractiv konnte zwei leicht unterschiedliche Entwürfe einsehen. 

Laut den Dokumenten kann Europa seinen Bedarf an Stahl und Kupfer weitgehend selbst decken. Anders sieht es jedoch bei Aluminium und Nickel aus: Hier können europäische Produzenten nur 46 beziehungsweise 25 Prozent der EU-Nachfrage bedienen. Die Entwürfe stehen noch unter Vorbehalt und könnten bis zur offiziellen Veröffentlichung überarbeitet werden.

„Alle diese Metalle sind für die Verteidigung unverzichtbar“, heißt es in beiden Fassungen.

Energiepreise und Netzpolitik

Die EU-Kommission berät laut den Entwürfen derzeit mit den EU-Ländern über ein neues staatliches Beihilfeinstrument („Clean Flexibility“), das auf „langfristigen Stromlieferverträgen (PPAs) basiert und die Industrie zum Verbrauch sauberer Energie verpflichten soll“.

Zudem fordern die Entwürfe die Mitgliedstaaten auf, sämtliche Spielräume im EU-Beihilfe- und Energierecht zu nutzen, um die Kosten für energieintensive Industrien zu senken. Außerdem werden weitere Leitfäden in Aussicht gestellt.

Ein Dokument wird Bedingungen für vorausschauende Investitionen in Stromnetze festlegen, ein weiteres soll mögliche Senkungen der Netzentgelte für die Metallindustrie und andere energieintensive Branchen skizzieren. Beide Veröffentlichungen sind für das zweite Quartal 2025 vorgesehen.

Bis dahin will die Kommission außerdem „Maßnahmen zur Erleichterung des Netzzugangs für Elektrifizierungsprojekte in der energieintensiven Industrie vorschlagen“.

Die Entwürfe zeigen unterschiedliche Ansätze bei der künftigen Ausgestaltung der Regelung, die es Regierungen erlaubt, Unternehmen für die im Strompreis enthaltenen CO2-Kosten zu kompensieren.

Ein Entwurf, der zuerst von Table Media veröffentlicht wurde, sieht vor, „dieses Instrument nach 2030 dauerhaft zu verankern“. Eine zweite Version, die Euractiv vorliegt, spricht lediglich von „angemessenen Maßnahmen“.

Reform des CO2-Grenzausgleichs 

Die Entwürfe skizzieren zudem Änderungen am CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), der Importe von CO2-intensiven Produkten wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff mit einer Klimaschutzabgabe belegt.

Die Kommission plant, noch im zweiten Quartal eine unverbindliche Mitteilung vorzulegen, die eine „Lösung“ für das Wettbewerbsproblem europäischer Exporte in Länder mit weniger strengen Klimavorgaben präsentieren soll. Während ein Entwurf diese Lösung konkret ankündigt, bleibt der andere vage und spricht lediglich davon, „das Problem anzugehen“.

Für das vierte Quartal ist zudem eine Strategie zur Verhinderung von CBAM-Umgehungen vorgesehen. Zudem könnte der Mechanismus auf „bestimmte stahl- und aluminiumintensive Folgeprodukte“ ausgeweitet werden.

Handelspolitische Schutzmaßnahmen

Der Entwurf kündigt außerdem neue handelspolitische Instrumente an, um die EU spätestens ab dem dritten Quartal 2025 gegen weltweite Überkapazitäten im Stahlsektor zu schützen.

Die aktuellen Schutzmaßnahmen der EU gegen übermäßig günstige Stahlimporte laufen im Juni 2026 aus. Laut Dokument sei es jedoch „nicht realistisch“, anzunehmen, dass dieses Problem bis dahin verschwunden sein werde.

Im Gegenteil: Die EU ist bereit, handelspolitische Schutzinstrumente einzusetzen, um europäische Aluminiumproduzenten zu unterstützen, die von neuen US-Zöllen betroffen sind.

In einem der Entwürfe wird angekündigt, eine Untersuchung der Schutzmaßnahmen im Aluminiumsektor einzuleiten. Im anderen heißt es, die Kommission sei „bereit, unmittelbar nach Eingang eines begründeten Antrags eine solche Untersuchung einzuleiten“.

Beide Entwürfe sehen vor, dass eine Untersuchung zu Schutzmaßnahmen bei Eisen- und Stahllegierungen „zügig“ durchgeführt werden soll.

Zusätzlich enthält der Aktionsplan Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Einführung klimafreundlicher Metalle in Leitmärkten.

„Leitmärkte – sowohl öffentliche als auch private – sollen den Weg für eine breite Akzeptanz von kohlenstoffarmen Metallen als Marktstandard ebnen“, heißt es in beiden Entwürfen.

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