22.06.2025
BNetzA konkretisiert Regulierungssystem für den deutschen Energiemarkt
Die Bundesnetzagentur konkretisiert mit der Vorlage der ersten Festlegungsentwürfe das neue Regulierungssystem für den deutschen Energiemarkt.

Quelle: enerNEWS-Partner ASEW

Die Entwürfe folgen weitgehend den Vorschlägen, die die BNetzA im Januar veröffentlicht hatte.

So strebt die BNetzA perspektivisch eine Verkürzung der Regulierungsperiode an. Die kommende soll zwar noch einmal fünf Jahre dauern. Danach ist aber eine Kürzung auf drei Jahre vorgesehen. Die kommende Regulierungsperiode beginnt für die Gasnetze 2028 und für die Stromnetze 2029. In einer Übergangsperiode wird bei den Stromverteilnetzbetreibern im Regelverfahren eine jährliche Anpassung der Betriebskosten vorgenommen.

Letzteres kritisieret die Branche heftig. Denn Gasverteilnetzbetreiber mit weniger als 15.000 Kunden sowie Stromverteilnetzbetreiber mit weniger als 30.000 Kunden, die ein vereinfachtes Verfahren wählen dürfen, wären davon ausgenommen. Die BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae kritisierte die Regelung als „Feigenblatt“, um die massiven Verschlechterungen zu kaschieren. „Dabei werden auch noch kleinere Netzbetreiber bewusst ausgespart, benachteiligt und durch die die Hintertür Strukturpolitik betrieben“.

Weiterhin plant die BNetzA, die Kapitalverzinsung auf Grundlage des sogenannten gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatzes zu ermitteln. Das soll es für Investoren einfacher machen, in deutsche Netze zu investieren. Für den Gasbereich soll der Kapitalkostenabzug entsprechend der Festlegung Kanu 2.0 jährlich neu bestimmt werden.

Auch künftig soll es einen allgemeinen sektoralen Produktivitätsfaktor Xgen und einen Effizienzvergleich geben. Um den effizienten Einsatz von Redispatch anzureizen, sollen die Kosten in den Effizienzvergleich einbezogen werden. Neu ist laut BNetzA das Element der Energiewendekompetenz neben dem gewohnten Qualitätselement. Die Anwendung des Verbraucherpreisindexes (VPI) und des Produktivitätsfaktors soll künftig nur noch in Bezug auf Betriebskosten erfolgen, um eine doppelte Inflationierung der Kapitalkosten zu vermeiden. 

Kritisch sieht die Branche das Agieren der BNetzA bei der Einbeziehung von Personalkosten in den Effizienzvergleich. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) verweist darauf, dass manche Ausgaben wie Lohnzusatzleistungen oder Betriebskindertagesstätten wichtige gesellschaftliche Funktionen erfüllten und deshalb nicht dem reinen Effizienzdruck unterliegen sollten.

Weiterhin will die BNetzA den Katalog sogenannter dauerhaft nicht beeinflussbarer Kosten neu begründen. So sollen künftig vorgelagerte Netzentgelte, Kosten für Versorgungsleistungen und Pflichtkostenübernahmen von Verteilnetzbetreibern für den Smart-Meter-Rollout als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten anerkannt werden.

Im Vorfeld der Veröffentlichung der Entwürfe trat BNetzA-Vizepräsidentin Barbie Haller der Branchenkritik entgegen. Im energate-Interview widersprach Haller etwa dem Vorwurf, der Nest-Prozess wirke wie ein Entgeltsenkungsprogramm. Bei der Berechnung aller Effekte kämen die Stromnetzbetreiber im Regelverfahren zu einer Anhebung der Erlösobergrenze um 1,7 Prozent. Allerdings sei es natürlich so, dass sich die Netzbetreiber eben nicht mit jedem Argument durchsetzen könnten. 

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