13.08.2025
Bundesregierung bringt Energienovellen auf den Weg
Das Bundeskabinett hat diverse Energienovellen verabschiedet und für die Energiewelt wichtige Beschlüsse gefasst.

Quelle: enerNEWS-Partner ASEW

Neben der Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 befassen sich diese unter anderem mit dem Konzept Energy Sharing (EnWG-Novelle), der Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CO2-Speichergesetz) und der Förderung von Geothermie. 

  • Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage sollen alle Gaskunden entlastet werden. Insgesamt gehe es laut BMWE dabei um eine Entlastungssumme von etwa 3.4 Milliarden Euro. Bei einer Umlagehöhe von zuletzt 2,89 Euro pro Megawattstunde betrage die Entlastung für einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch zwischen 30 und 60 Euro im Jahr.
  • Geothermie-Beschleunigungsgesetz: Schneller, einfacher und unbürokratischer soll die Geothermie künftig genutzt werden können. Vorhaben im Bereich Geothermie werden einheitlich als in überragendem öffentlichem Interesse stehend deklariert. Damit haben sie bei der Abwägung mit anderen Belangen besonderes Gewicht. Auch Wärmeleitungen sollen schneller gebaut werden können. Demnach kann die zuständige Behörde vorläufig zulassen, dass bereits vor Planfeststellung oder Erteilung der Plangenehmigung mit Vorarbeiten begonnen werden kann. 
  • CO2-Speichergesetz: Hiermit will der Bund ein gesetzliches Fundament für CO2-Transport und -Speicherung schaffen und den Bereich zugleich grundlegend neu ausrichten. Erstmals werden Offshore-Speicher im deutschen Festlandsockel erlaubt, ebenso wie CO2-Importe sowie Schiffstransporte. Für Onshore-CCS zeichnen weiterhin die Bundesländer verantwortlich. Im wesentlichen deckt sich der verabschiedete Gesetzentwurf mit einem Entwurf der Vorgängerregierung. Neu sind klare Szenarien zur Nutzung bis 2045, vereinfachte Planungsverfahren und die Erleichterung von grenzüberschreitenden Infrastrukturen. 
  • EnWG-Novelle: Der Gesetzentwurf erhöht laut BMWE das Schutzniveau im Energiebereich für Verbraucher. Als Folge der Energiekrise sollen Vorschriften greifen, die Stromlieferanten von Privatkunden verpflichten, sich gegen Preisrisiken abzusichern. Darüber hinaus sollen die Regelungen zum sogenannten „Energy Sharing“ eine aktive Teilnahme am Energiemarkt und an der Energiewende ermöglichen. Durch Energy Sharing soll etwa lokal erzeugte Energie auch direkt lokal gemeinsam verbraucht oder z.B. mit dem Nachbarn geteilt werden können.
  • Beschleunigung beim Smart-Meter-Rollout: Hierzu solle insbesondere grundzuständigen Messstellenbetreibern die Zusammenarbeit erleichtert werden, um die im MsbG vorgesehenen Quoten schneller zu erreichen.

Kritik gibt es vor allem an der Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie der nicht erfolgten Senkung der Stromsteuer für Privathaushalte. Letztere Maßnahme hätte etwa Wärmepumpen finanziell attraktiver gemacht. Die Grünen-Fraktionsvizevorsitzende Julia Verlinden wirft der Bundesregierung denn auch vor, „mit Klimaschutzmitteln klimaschädliches Gas zu finanzieren“ und „Lobbypolitik“ zu betreiben. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) klagte über „falsche Anreize“, die ein Ungleichgewicht zugunsten von fossilem Gas gegenüber Strom schaffen würden. 

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