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01.09.2025
Netzentgelte: Entlastung nur befristet
Es ist ein großes Versprechen, dass beim Antritt der Regierungskoalition gemacht wurde: Strom soll durch Steuerzuschüsse deutlich günstiger werden.
Quelle; enerNEWS-Partner ASEW
Unter anderem sollen so auch die Netzentgelte sinken. Doch nun zeigt sich: Der Zuschuss des Bundes zu den Entgelten für die Stromübertragungsleitungen soll nur für das Jahr 2026 gelten.
Das geht aus dem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervor. Gemäß Koalitionsvertrag einigten sich die Partner auf eine Senkung des Strompreises für Unternehmen und Verbraucher „dauerhaft um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde“.
Auch Koalitionspolitiker sehen die Befristung kritisch. Andreas Lenz, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, etwa sagte dem „Handelsblatt“, es sei wichtig, „dass die Entlastungen Planungssicherheit für die Unternehmen mit sich bringen“. Es müsse eine mittel- und langfristige Entlastungsgarantie geben.
Auch von Wolfgang Steiger, Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, gibt es eine entsprechende Einschätzung: „Für Investitionsentscheidungen, die 2025 gefällt werden, ist der Strompreis ab 2030 entscheidend. Wir brauchen also heute mutige Entscheidungen, die die langfristigen strukturellen Kosten des Energiesystems senken“.
Insgesamt tut sich die Koalition schwer, die zugesagten Entlastungen zu realisieren. Erst vor wenigen Wochen wurde die Zusage kassiert, die Stromsteuer für alle Stromverbraucher auf das europäische Mindestmaß zu reduzieren.
Der Gesetzentwurf zur Netzentgelt-Entlastung war diese Woche überraschend von der Tagesordnung des Bundeskabinetts gestrichen worden. In Regierungskreisen hieß es, es müssten noch letzte technische Details abgestimmt werden.
Grundsätzlich bestehe im Bundeskabinett Einigkeit über den Gesetzentwurf. Er soll nun in der kommenden Woche vom Bundeskabinett verabschiedet und in der ersten Septemberhälfte in erster Lesung im Bundestag behandelt werden.
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