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26.10.2025
H2-Kernnetz: Kapazitätsreservierungen ab 2026 möglich
Die Reservierung von Wasserstoffkapazitäten im Wasserstoff-Kernnetz kann ab dem kommenden Jahr starten. Die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber haben dazu Eckpunkte veröffentlicht. Marktteilnehmer erhalten damit einen notwendigen Impuls für ihre weiteren Planungen.
Quelle: enerNEWS-Partner ASEW
Für die Vermarktung von Ein- und Ausspeisekapazitäten noch bevor das Kernnetz fertiggestellt ist stellen sich die Betreiber ein Cluster-Konzept vor. Das heißt Marktteilnehmer können fest frei zuordenbare Wasserstoffkapazitäten (FWK) an Punkten einer Angebotszone buchen, innerhalb derer Kapazitäten konkurrierend angeboten werden. Die FWK ermöglichen einen pfadunabhängigen Transport innerhalb des deutschen Marktgebietes. Die Zuordenbarkeit der FKW beschränkt sich zunächst auf die jeweiligen Cluster.
Innerhalb von Clustern können Marktteilnehmende zunächst Ein- und Ausspeisekapazitäten für Netzpunkte anfragen. Ist Kapazität verfügbar, ist der sofortige Abschluss eines Reservierungsvertrags möglich und es wird ein Reservierungsentgelt fällig. Diese Reservierung wird später durch Kapazitätsbuchungen abgelöst und das Reservierungsentgelt auf die Transportentgelte angerechnet.
Ist für den Wasserstofftransport ein Übergang zwischen zwei Clustern erforderlich, werden die Kernnetzbetreiber entsprechende Transportmöglichkeiten am Clusterübergang anbieten. Einschränkend gilt, dass der Kunde berechtigt und das Angebot seitens der Kernnetzbetreiber technisch verfügbar sein muss.
Mit der Veröffentlichung der Eckpunkte des Reservierungsprozesses schließen sich die deutschen Wasserstoff-Kernnetzbetreiber dem Vorgehen europäischer Partner an, die ebenfalls entsprechende Netznutzerprozesse starten. Die regulatorischen Grundlagen – darunter die Festlegungsverfahren WaKandA und WasABi der Bundesnetzagentur (BNetzA) – stehen kurz vor der Veröffentlichung.
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