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06.11.2025
NEST: BNetzA legt finale Version vor
Die Bundesnetzagentur hat die große Netz-Reform abgeschlossen. Mitte der Woche sendete die BNetzA die finalen Entwürfe an die Landesregulierungsbehörden.
Quelle: enerNEWS-Partner ASEW
Ziel ist es dabei, dass die Änderungen Ende des Jahres in Kraft treten.
Der sogenannte NEST-Entwurf („Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“) soll die fünfte Regulierungsperiode bestimmen, die für Gas im Jahr 2028 und für Strom im Jahr 2029 beginnt.
Die NEST-Version von Juni wurde in drei wesentliche Bereichen angepasst:
- Betriebskosten auch für kleine Netzbetreiber: Ein zentrales Streitthema im Netzregulierungsprozess war der sogenannte „Opex-Aufschlag“, sprich für „Operating Expenses“, also für die Betriebsausgaben der Netzbetreiber. Bisher bestimmte die BNetzA den Opex-Aufschlag zu Beginn der Regulierungsperiode auf Grundlage der aktuellen Zahlen. Nur so viel Geld durften die Netzbetreiber in den nächsten fünf Jahren für die Betriebsausgaben zurückverdienen. Anpassungen zugunsten kleiner Netzbetreiber führen dazu, dass die erwarteten Erlöse der Netzbetreiber um 240 Millionen Euro angehoben werden. Insgesamt steigen die Erlöse durch den Opex-Aufschlag zum neuen Regulierungszeitraum um zwei Prozent oder 380 Millionen Euro pro Jahr.
- Anhebung der „Mindesteffizienz“: Die Erlösobergrenzen der Netzbetreiber richten sich nach dem Effizienzwert. Bisher wird der Wert besonders ineffizienter Betreiber auf 60 Prozent angehoben. Dieser Mindesteffizienzwert soll jetzt auf 70 Prozent steigen. Alle Unternehmen dürfen also so viele Erlöse erzielen, als hätten sie einen Effizienzwert von 70 Prozent. Damit soll die Zahl der Härtefallanträge und dadurch der bürokratische Aufwand sinken.
- Zinsen für Kredite sollen realistischer berücksichtigt werden: Für den Netzausbau benötigen die Netzbetreiber auch Fremdkapital. Die BNetzA bestimmt, wie hoch die Finanzierungskosten sein dürfen, die die Netzbetreiber auf ihre Kunden umlegen dürfen. Hier wollte die BNetzA ursprünglich einen Durchschnittswert der vergangenen sieben Jahre ansetzen. Jetzt sollen Netzbetreiber künftig Jahre mit hohen Zinsen für den Durchschnittswert stärker gewichten können, wenn sie in diesen Jahren besonders viel investiert haben.
Nach Berechnung der BNetzA bringen die neuen NEST-Regelungen den Netzbetreibern ein Erlös-Plus von 1,4 Prozent, also 1,3 Milliarden Euro in der fünfjährigen Regulierungsperiode. Die Netzentgelte könnten dadurch steigen.
Als nächster Schritt muss der Länderausschuss aus Vertretern der Landesregulierungsbehörden sein „Benehmen herstellen“. Der Ausschuss muss den Entwürfen zustimmen oder sie ablehnen. Eine Ablehnung kann das Inkrafttreten aber nicht verhindern.
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