26.02.2026
Rosneft: Deutschland darf unbefristet Treuhänder sein
Wie die EU-Kommission mitteilte, gebe es bei der Übernahme durch das Bundeswirtschaftsministerium keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Hintergrund ist eine neu greifende dann unbefristete Treuhandschaft nach nationalem Recht.

Quelle: enerNEWS-Partner ASEW

Im Rahmen dieser sei es den Aktionären unter anderem untersagt, ihre Stimmrechte auszuüben. Gemäß der EU-Kommission betreffe die Transaktion „in erster Linie die Rohölraffination und den Großhandel mit Kraftstoffen und petrochemischen Produkten“. 

Der Bund hat als Treuhänder bereits zeitlich befristet die Kontrolle über Rosneft Deutschland und damit auch über den jeweiligen Anteil an der Raffinerie PCK Schwedt, MiRo in Karlsruhe und Bayernoil in Vohburg. Die Raffinerie PCK in Schwedt versorgt weite Teile des Nordostens und Berlin und gehört zu 54 Prozent deutschen Rosneft-Töchtern. 

Die Treuhandverwaltung wurde bisher für jeweils ein halbes Jahr angeordnet, die aktuelle Anordnung gilt bis 10. März. 
 
Das Bundeswirtschaftsministerium prüft, künftig eine Treuhänderschaft auf einer anderen gesetzlichen Grundlage anzuordnen. Denne eine solche wäre etwa nach dem Außenwirtschaftsgesetz nicht auf ein halbes Jahr begrenzt. 

Das soll letztlich die Versorgungssicherheit Deutschlands gewährleisten, da etwa Rohöllieferanten damit drohten, ihre Geschäftsbeziehungen einzustellen, sollte die Kontrolle an den russischen Staatskonzern Rosneft zurückfallen.

Derzeit sorgt man sich aber auch wegen möglicher US-Sanktionen: Diese verbieten laut US-Finanzministerium in der Praxis jede wirtschaftliche Interaktion mit Rosneft, Lukoil und ihren Tochterfirmen – nicht nur für US-Unternehmen, sondern auch für ausländische Banken oder Geschäftspartner, die mit den sanktionierten Akteuren in Verbindung stehen. 

Rosneft Deutschland vereint rund zwölf Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität auf sich und gehört damit zu den größten erdölverarbeitenden Unternehmen in Deutschland.

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