23.03.2026
BNetzA legt sich fest bei Gasnetz-Rückstellungen
Die Bundesnetzagentur hat einen Festlegungsentwurf veröffentlicht, der neue Bestimmungen zu Rückstellungen für Gasnetz-Stilllegungen umfasst.

Quelle: enerNEWS-Partner ASEW

Konkret geht es darum, wie Rückstellungen ab 2028 in der Erlösobergrenze berücksichtigt werden können.

Die Rückstellungen sollen als Kostenanteile eingestuft werden, die nicht dem Effizienzvergleich unterliegen. Darüber hinaus macht die BNetzA aber nur wenige Vorgaben.

Anreizinstrumente zur Vermeidung von zu hohen oder zu geringen Rückstellungen sind derzeit nicht vorgesehen. 

Die Stellungnahmefrist zum Festlegungdentwurf endet am 10. April. 

Zum Festlegungsentwurf

< zurück