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25.04.2026
THG-Quote: Gesetz verabschiedet
Der Bundestag hat die bestehende Regelung zur Treibhausgasminderungs-Quote angepasst.
Quelle: enerNEWS-Partner ASEW
Die Änderung im Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet Inverkehrbringer fossiler Krftstoffe dazu, die CO2-Emissionen bis 2040 um 65 Prozent zu mindern. Dies war vom Umweltausschuss noch geändert worden. Ursprünglich war eine THG-Quote von 59 Prozent bis 2040 vorgesehen.
SPD und Union stimmten der Gesetzesänderung in der Fassung des Umweltausschusses zu, gegen den Gesetzentwurf stimmten Grüne, Linke und AfD.
Die nun gesetzlich neugeregelte THG-Quote soll schrittweise ansteigen. Von 12 Prozent in diesem Jahr soll sie 2027 auf 17,5 Prozent, 2030 auf 26,5 Prozent, 2035 auf 41 Prozent und 2040 dann auf 65 Prozent steigen.
Erstmals wird außerdem eine Quote für sogenannte „erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs“ eingeführt. Dies betrifft etwa grünen Wasserstoff, der mit regenerativer Energie erzeugt wurde. Auch Folgeprodukte wie synthetische Kraftstoffe können eingesetzt werden und so zur Erfüllung der Verpflichtung beitragen.
Der Anteil dieser Produkte steigt bis 2040 auf mindestens zehn Prozent. Für das Jahr 2030 gilt eine Mindestverpflichtung von 1,5 Prozent.
Der sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Daniel Rinkert lobte die Gesetzesänderung als „Wasserstoffstärkungsgesetz“, da es Investitionen in Wasserstoff fördere. Dagegen sieht der grüne Abgeordnete Niclas Gesenhues eine verpasste Chance, Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu erreichen. Die Regierung hätte seiner Ansicht nach stärker auf Elektromobilität setzen müssen.
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