03.05.2026
Kommunale Wärmeplanung: Mehr einfacher
Das Bundeswirtschaftsministerium will eine Änderung an den Regelungen für die kommunale Wärmeplanung vornehmen.

Quelle: enerNEWS-Partner ASEW

Dadurch sollen mehr Kommunen eine vereinfachte Wärmeplanung anwenden dürfen. Die Grenze für das vereinfachte Verfahren soll von unter 10.000 auf unter 15.000 Einwohner steigen.

Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ist an die Verbände zur Stellungnahme versandt worden. Ziel der Anpassung ist es, die Wärmeplanung für kleine Kommunen stärker zu vereinfachen.

Eine weitere Vereinfachung: Das zuständige Amt der Kommune kann das Gebiet komplett für die dezentrale Wärmeversorgung ausweisen und damit keine Anschlüsse an Wasserstoff- oder Fernwärmenetze einplanen. Hausbesitzer müssen dann selbst entscheiden, welche eigenen Heizsysteme sie nutzen. 

In der Begründung dazu heißt es, insbesondere in kleinen, eher ländlich geprägten Kommunen sei eine leitungsgebundene Wärmeversorgung über ein Wärme- oder Wasserstoffnetz eher selten zu erwarten. 

Zudem sollen die (kleinen wie großen) Kommunen weniger Daten zur Wärmeplanung sammeln müssen. Dies ist eine Erfahrung der bisherigen Gesetzesanwendung: So sei das Sammeln vom „Schornsteinfegerdaten“ bisher „wenig praktikabel“ gewesen. Auch sollen weniger Daten im Internet veröffentlicht werden.

Mit der Gesetzesänderung sollen darüber hinaus Betreiber industrieller Prozesswärmenetze mehr Zeit zugesprochen bekommen, um einen Plan für die Dekarbonisierung ihrer Netze zu erstellen. Eine Planung müssen sie dem Entwurf nach bis Ende 2030 vorlegen. Zudem soll die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) mit der Gesetzesänderung umgesetzt werden.

Dazu ist vorgesehen, dass Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern neben einer Wärme- auch eine Kälteplanung vorlegen müssen. Dabei müssen sie den erwarteten Bedarf an Kühlung ermitteln. Kommunen können dies durch eine Fortschreibung der Wärmeplanung tun.

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