03.05.2026
GMG: Kostenbremse für Mieter
Die Koalition von Union und SPD hat sich im Zuge der Abstimmungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt.

Quelle: enerNEWS-Partner ASEW

Kostenrisiken sollen grundsätzlich zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden, wobei es aber eine stärkere Mieterschutzkomponente geben soll.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das Gebäudeenergiegesetz beerben, das wegen einer Negativkampagne rund um die Regelungen zur künftigen Heizungsstruktur („Habecks Heizhammer“) mittlerweile nachhaltig negativ geprägt ist. Ende Februar hatte das BMWE Eckpunkte für das neue Gesetz vorgelegt.

Die erzielte Einigung betrifft Regelungen für den Fall eines Heizungstauschs in Bestandswohngebäuden, wenn die Heizungen mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden sollen. Bei den ersten drei der geplanten vier Stufen der „Bio-Treppe“ sollen in diesem Fall Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil teilen.
 
Zudem sollen ab 2028 anfallende Kohlendioxidkosten je zur Hälfte zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, ebenso die Gasnetzentgelte. 

Die Neuregelung soll für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch müsse, wenn ein Vermieter fossile Fakten schaffe, selbiger „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“. Vermieter sollten sich künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung an den Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffes beteiligen.

Laut den GMG-Eckpunkten soll der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein: 

  • Diese müssen ab Januar 2029 mit einem steigenden Anteil regenerativer Kraftstoffe betrieben werden, sprich Biomethan oder synthetische Kraftstoffe.
  • Geplant ist eine sogenannte „Bio-Treppe“ mit vier Stufen bis 2040.
  • Für Bestandsheizungen soll ab 2028 eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. 

Das Ziel der Koalition: Das neue Gesetz solle „technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher“ werden. Die Förderung für den Heizungstausch soll erhalten bleiben.

Umweltverbände warnen indes vor einer Kostenfalle beim Gas – langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Auch Biogas könnte die Heizkosten verteuern. Kritisiert werden zudem Rückschritte beim Klimaschutz im Gebäudebereich; die Abhängigkeit von fossilen Energien werde verlängert. 

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