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13.05.2026
Deutschland: GModG in der Verbändeanhörung
Der Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wurde in der Länder- und Verbändeanhörung intensiv durchleuchtet.
Quelle: enerNEWS-Partner ASEW
Gestern endete die Stellungnahmefrist. Geplant ist, dass der Entwurf bereits morgen durch die Bundesregierung verabschiedet wird. Bis zum Sommer soll das Gesetz dann in Kraft treten.
Der Gesetzentwurf hält sich eng an die Eckpunkte, die die Koalition im Februar vorgestellt hatte. Auch künftig sollen Hauseigentümer Gas- und Ölheizungen einbauen können. Die Regel, wonach alle neuen Heizungen nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt.
Allerdings soll es für neuinstallierte Öl- und Gasheizungen bestimmte Beimischungsquoten geben, die Eigentümer erfüllen müssen. Bekannt war bislang, dass die Beimischungsquote ab dem Jahr 2029 mindestens zehn Prozent betragen soll. Ab 2030 sollen es mindestens 15 Prozent sein und ab 2035 mindestens 30 Prozent. Ab 2040 soll die Beimischung mindestens 60 Prozent des Brennstoffsa ausmachen.
Bei vielen Kommentaren aus dem Verbändelager überwogen kritische Ansätze. So verwies etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) explizit auf die kurze Fristsetzung der Verbändeanhörung. Derart kurze Fristen entzögen der Funktion einer Verbändeanhörung im demokratischen Gesetzgebungsprozess die Grundlage. Der DGB „und seine[...] Mitgliedsgewerkschaften“ sehen darüber hinaus die politisch postulierte „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ im Grundsatz kontraproduktiv. In der Gesamtschau führe das Gesetzgebungsverfahren zu einem Rückschritt in der Gebäudeenergiepolitik. Man müsse konstatieren, dass „die Gebäudeenergiepolitik der Bundesregierung insgesamt weitgehend konzeptlos erscheint. Das aktuelle Verfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), vorgenommene bzw. drohende Kürzungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und der unzureichende Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplan (NBRP) lassen strategische Richtungsklarheit vermissen.“
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fokussiert sich vor allem auf die Anpassungen im Wärmeplanungsgesetz. Besonders die Vereinfachung der kommunalen Wärmeplanung für kleinere Kommunen gefällt dem VKU. Dies sei ein wichtiger Schritt, um auch in kleineren Kommunen mit begrenzten Ressourcen die Erstellung einer Wärmeplanung zu ermöglichen. Die schon im Koalitionsvertrag versprochene Überführung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in ein Gesetz müsse nun vorangetrieben werden. Die Novellierung des WPG biete eine passende Gelegenheit, um diese Vereinbarung schnellstmöglich umzusetzen und damit die Planungs- und Investitionssicherheit für die Fernwärmewirtschaft zu erhöhen. Kritisch sieht der VKU eine potenzielle Auswirkung der geplanten Einführung der „Bio-Treppe“. Dies dürfe nicht zu strukturellen Wettbewerbsnachteilen für Wärmenetze führen. Nötig sei eine faire, an EU-Vorgaben orientierte, harmonisierte Ausgestaltung der Zielarchitektur in beiden Gesetzen.
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) erhofft sich mit dem neuen Gesetz einen Kurswechsel hin zu weniger Bürokratie und einer stärkeren Marktorientierung bei der Heizungsmodernisierung. Allerdings sieht der BDH die geplanten Regelungen beim Thema Mieterschutz kritisch; sie könnten dazu führen, dass Vermieter Investitionen in moderne und effiziente Heizsysteme zurückstellen. Zudem werde die Fernwärme nicht berücksichtigt. Auch Effizienzmaßnahmen wie der Tausch von Heizungspumpen, der hydraulische Abgleich und die Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung seinen unzureichend berücksichtigt.
Der Bundesverband Bioenergie glaubt, dass die nun skizzierten weiteren Stufen der so genannten „Bio-Treppe" durch die Branche bedient werden könnten, nachhaltige Potenziale seien verfügbar. „Wichtig wäre allerdings statt des nun vorgesehenen sprunghaften Anstiegs ein gleichmäßiger Aufwuchs, um Verlässlichkeit und Planbarkeit zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund des bedauerlichen Wegfalls der bisherigen 65-Prozent-Regelung muss die Förderung so ausgestaltet werden, dass ein angemessener Ausgleich geschaffen wird".
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) weist darauf hin, dass der GModG-Entwurf ausgerechnet am 05. Mai, dem Tag Energieabhängigkeit, das Licht der Welt erblickte. Ab diesem Tag ist Deutschland rein rechnerisch für den Rest des Jahres auf Energieimporte angewiesen. Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums verlängere fossile Abhängigkeiten für den Gebäudesektor und bringe die Energieeffizienz nicht voran. Dem geschäftsführende DENEFF-Vorstand Henning Ellermann zufolge hätten die Ministerien „[e]inen schlechteren Zeitpunkt [...] nicht wählen können – gerade mit Blick auf die derzeitige Energiekrise und ihre Folgen. Es ist erschreckend, dass so viel bürokratische Energie in die Aufweichung von sinnvollen Standards fließt, statt das Land dauerhaft aus der Krise zu führen“.
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