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12.07.2026
Energiegesetze Deutschland:: Koalitionäre sind sich einig
Die Bundesregierung hat intern eine Einigung zur Ausgestaltung zweier zentraler Energiegesetze erzielt:
Quelle: enerNEWS-Partner ASEW Sowohl das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) als auch das Gebäudemodernisierungsgesetz können damit in das parlamentarische Verfahren gehen. Ersteres wird wohl noch diese Woche in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden. Für das GModG war das kurz angedacht, allerdings soll selbiges nun doch erst im September durch den Bundestag gehen. Auf der Zielgeraden gab es im Detail noch einige Änderungen im Vergleich zu den bekanntgewordenen und diskutierten Entwürfen, vor allem angesichts substanzieller Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des GModG-Entwurfs:
Kritisch sieht die Regelungen des GModG unter anderem das Fraunhofer IFAM. In einer Studie konstatiert das Institut, dass auch unter dem GModG Gasnetze in Wohngebieten aller Wahrscheinlichkeit nach spätestens 2045 großflächig stillgelegt werden, weil Energieversorger unter realistischen Bedingungen spätestens 2045 keine wettbewerbsfähigen Gaspreise mehr anbieten könnten. Das Fraunhofer hat eine Vielzahl verschiedener Szenarien durchgerechnet, um zu prüfen, ob eine Aufrechterhaltung der Netze bei z.B. 50 oder 25 Prozent Restauslastung noch bezahlbar ist. Antwort: Nein, da die Preise für den Bezug von Gas/Biogas spätestens 2045 nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Das gilt für alle Szenarien. Das heißt: Selbst bei den konservativsten Annahmen zum Biogaspreis wäre die Gasheizung kostentechnisch noch weiter von der Wärmepumpe entfernt als heute bereits. Eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Netze mit geringer Auslastung kommt für das Fraunhofer damit nicht infrage. Für die Netzbetreiber ist das ein viel zu hohes Risiko, sie können nicht damit rechnen, dass jemand ihnen noch das Gas abnimmt und werden ihre Netze folglich bis spätestens 2045 stilllegen. Von der Batteriespeicherbranche gibt es vor allem Kritik an der Anhebung der Kompensation für die Vorhaltung von Gasverstromungs-Kapazitäten. Während hier eine Megawattstunde mit 244.000 Euro vergolten werde, nähere sich der Preis für die Speicherung in Großbatteriespeichern einem Cent je Kilowattstunde (sprich: einem Zweihundervierundvierzigstel der im Strom VKG-Entwurf vorgesehenen Vergütung. |