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30.07.2026
Abfallwirtschaft streitet über CO₂-Preis für Müllverbrennung
Die Pläne der EU-Kommission, Siedlungsabfallverbrennungsanlagen ab 2031 schrittweise in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) einzubeziehen, stoßen auf ein geteiltes Echo.
Quelle: enerNEWS-Partner MBI Infosource
Während Umwelt- und Recyclingverbände darin einen wichtigen Anreiz für mehr Kreislaufwirtschaft sehen, warnen kommunale Unternehmen und Anlagenbetreiber vor erheblichen Mehrkosten.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lehnt den Vorschlag nicht grundsätzlich ab, fordert aber Nachbesserungen. Betreiber könnten die Zusammensetzung des angelieferten Restmülls kaum beeinflussen, sodass steigende CO₂-Kosten letztlich Kommunen und Gebührenzahler träfen. Zudem müssten ETS-Einnahmen in die Dekarbonisierung der Abfallwirtschaft, etwa in CO₂-Abscheidung (CCS), zurückfließen.
Ähnlich argumentieren der europäische Entsorgerverband FEAD und der Betreiberverband CEWEP. Sie befürchten Wettbewerbsverzerrungen, Müllexporte und eine Verlagerung von Abfällen auf Deponien. Beide fordern deshalb europaweit einheitliche Rahmenbedingungen sowie Investitionshilfen für CCS und eine ambitionierte Kunststoffpolitik, da vor allem fossile Kunststoffe die Emissionen der Müllverbrennung verursachen.
Der Entsorgungskonzern Veolia warnt vor zusätzlichen Kosten von rund 3,8 Milliarden Euro für europäische Kommunen. Dagegen begrüßt der nordische Recyclingkonzern NG Nordic den ETS als wichtigen Impuls, um Recycling gegenüber der Verbrennung wirtschaftlich attraktiver zu machen.
Auch Umweltorganisationen wie Zero Waste Europe und Reloop unterstützen die Einbeziehung der Müllverbrennung. Ein CO₂-Preis beseitige bestehende Wettbewerbsverzerrungen zulasten des Recyclings und könne den Übergang zur Kreislaufwirtschaft beschleunigen. Voraussetzung seien jedoch Maßnahmen gegen Deponierung und soziale Ausgleichsmechanismen. Trotz unterschiedlicher Bewertungen herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass die ETS-Einnahmen in die Transformation der Abfallwirtschaft investiert werden sollten.M
BI/sir/30.7.2026
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