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02.08.2026
EEG 2027: Entwurf im Kabinett verabschiedet
Das Bundeskabinett hat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet
Quelle: enerNEWS-Partner ASEW er Kabinettsentwurf soll nach der parlamentarischen Sommerpause rasch auch die parlamentarische Hürde nehmen. Anschließend ist auch eine Genehmigung der EU-Kommission nötig, damit sie zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Im Zentrum der Anpassungen steht die künftige Vergütung für Solarstrom aus dem Kleinanlagensegment, speziell Aufdach-Anlagen auf Eigenheimen. Laut Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nehme der Bund „die erneuerbaren Energien stärker in die Verantwortung.“ Was ändert sich konkret?
Die Branche reagierte unterschiedlich auf die angekündigten Anpassungen. Der Chef von Eon Energie Deutschland, Filip Thon, begrüßte die Abkehr von einer festen Einspeisevergütung. Das werde helfen, die Einspeisung stärker an Marktsignalen auszurichten und Fehlanreize im System abzubauen. Eher kritisch sehen die Novelle Akteure der erneuerbaren Energien. So heißt es von Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE): „Wer den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen will, darf privaten und mittelständischen Investoren nicht die wirtschaftliche Grundlage entziehen.“ Aus Sicht des Verbands ist die Einspeisevergütung für viele private und gewerbliche Investoren eine zentrale Voraussetzung, um sich für eine Solaranlage zu entscheiden. Der BEE rechnet deshalb damit, dass die Nachfrage im Segment der PV-Kleinanlagen um rund zwei Drittel zurückgehen wird. |